Japanische Sicherheitskräfte meldeten, dass drei Lichter am 20. Juli in das Atomkraftwerk Genkai flogen, verharrten dort zwei Stunden und verschwanden spurlos.
Die Behörden korrigierten ihre Einschätzung: Nach anfänglicher Drohnen-Hypothese wurden die Objekte als nicht-identifizierte Flugphänomene (UAPs) eingestuft.
Ausschlaggebend war das atypische Verhalten: Bewegungsmuster und Flugdauer widersprachen bekannten Drohnentechnologien.
Es gab eine landesweite Berichterstattung in Japan
