Der Artikel argumentiert, unbekannte Flugobjekte sollten nicht abgeschossen werden, solange sie keine konkrete feindliche Absicht zeigen.
Sie könnten zivile oder bemannte Fluggeräte sein, und ihre Herkunft sowie Absichten sind oft unklar.
Ein Abschuss könnte Unbeteiligte gefährden und unnötig eskalieren.
Gewalt sei nur bei einer erkennbaren Bedrohung zu rechtfertigen.
