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22.10.2003 |
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Die große Politik: Zum Fall Kecksburg Brechen USA Resolutionen der UNO ?
ALLES was mit MiIitär-, Luftfahrt- und Raumfahrt-Technologie im weitesten Sinne zu tun hat, fällt nicht nur in den Vereinigten Staaten unter den Sicherungsschirm der "nationalen Sicherheit", und um diese nationale Sicherheit zu gewährleisten, leistet man sich auch manche Schweinerei. Entweder testet man Nuklearmaterial an Menschen, führt Drogen-Experimente an Unwissenden aus, schafft im PAPERCLIP-Programm NAZI-Techniker aus Deutschland weg (der Vatikan half mit), oder man bricht internationale Verträge wenn es zum eigenen Vorteil dient. UFOs dienen gelegentlich auch als Mantel zur Verdeckung militär-technologischer Operationen, siehe so einige russische Fälle (Petrozavodsk, 1977). Unserem Vorstellungsbild nach diente auch ROSWELL als Cover für ein fehlgeschlagenes US-Experiment, dem Niedergang eines zur Aufklärungssonde umfunktionierten SKYHOOK-Ballon. Kommen wir aber nun zum Kern unseres Vorwurfs. In der United Nations General Assemby Resolution No.1962, aus dem Jahre 1963, wird nämlich von allen Teilnehmern festgeschrieben, daß der Besitzanspruch von in den Raum geschoßenen Objekten und ihren Teil-Komponenten, die später dann in einem anderen Land der Erde auf ihrer natürlichen Bahn durch den erdnahen Weltraum und der Atmosphäre niedergehen, von der startenden Nation geltend gemacht werden kann und jene Nation, die die Teile hervon barg, diese zurückgibt. In einem speziellen UNO-Abkommen über die Nutzung des Weltraums wurde dies grundsätzlich noch einmal von den führenden Nationen bekräftigt. Einzige einschränkende Bedingung ist, daß der Staat, welchen den Verlust reklamiert, genau sagen kann, wo und was niederging. Dokumente, welche unter der FOIA aus dem Außenministerium herauskamen, weisen auch die weitestgehende Einhaltung dieser UNO-Entschlüße nach, aber es gibt auch nachgewiesene Ausnahmen, über die man gerne schweigt. Wäre alles klar und sauber, dann bräuchte man z.B. den ATIC auf der Wright-Patterson AFB nicht. Dies ist der Punkt für Blue Fly und Moon Dust, warum es verborgen gehaltene "UFO"-Abstürze und Bergungs-Einsätze gibt. Es ging um sicherheits-sensitives Material, welches man nicht zurückgeben wollte. Deswegen auch das Schweigen, bitte schön - das Cover-Up. Keine Regierung will ja ihr Gesicht verlieren und zugestehen, internationale Verpflichtungen nicht eingehalten zu haben. Das Dilemma ist deutlich: Hier internationale Beschlüße, die man selbst getragen und ratifiziert hat, dort nationale Sicherheitsinteressen! Verletzungen internationaler Gesetze werden in Kauf genommen, aber nicht an die große Glocke gehängt. Im Fall von Kecksburg trug der KOSMOS-96 einen speziellen Schutzmantel für seinen Sprengkopf, klar: Das Ding war zu wertvoll, um es den Russen im Zeitalter des Kalten Kriegs und der internationalen Hochrüstung zurückzugeben. Dazu braucht man aber keine verqueren Spinnereien zu Worte bringen und auch nicht die ufologische Paranoia anzuheizen, es reicht schon aus, die Welt zu sehen und zu kennen wie sie ist...
Hier erfahren wir nun, daß im März 1968 die Regierung von Nepal vier Objekte barg, die vom Himmel gefallen sein sollen, eines davon war ein nasen- oder konusförmiges Objekt. Die amerikanische Botschaft wurde darüber informiert, da die nepalesische Regierung es wünschte, daß diese Teile an ihren Eigentümer zurückgegeben werden. Die Amerikaner zogen die Teile ein und unterrichteten die Regierung von Nepal nicht über die Identität und Herkunft der Objekte. In einem Dokument der Defense Intelligence Agency (DIA) wird eine vermeintliche Satelliten-Bergung am 3.August 1967 im Sudan erwähnt. Hier wurde ein röhrenförmiges Teil von drei Tonnen Gewicht 50 Meilen vor Kutum geborgen. Und wieder war die DIA nicht bereit die Nationalät dieses Fundstücks zu identifizieren und bezog sich auf "das Interesse der nationalen Sicherheit".
Ansonsten haben die amerikanischen Behörden quasi "massenhaft" UFO-Material einkassiert, siehe so auch die zwei Bilder hier, die aus Dokumenten der USAF stammen. |
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