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28.07.2002

    
Krieg der UFOlogen

UFO-Streit vor dem Bundesgericht

Lausanne - Claude Vorilhon, Oberhaupt der UFO-Sekte «Rael-Bewegung», darf nicht Betrüger genannt werden. Das Bundesgericht hat die Berufung von Eduard Meier, der selber Kontakt mit Ausserirdischen pflegen will, abgewiesen. Eduard «Billy» Meier von der Freien Interessengemeinschaft FIGU in Hinterschmidrüti ZH will mit Plejadiern in Verbindung stehen. In einem FIGU-Bulletin von 1997 griff er Claude Vorilhon, Oberhaupt der UFO-Sekte «Rael-Bewegung», massiv an. Er nannte ihn unter anderem einen «Betrüger», der seine Gläubigen kriminell ausbeute. Im August 2001 stellte das Zürcher Obergericht fest, Meier habe mit seinen Äusserungen, insbesondere mit dem Betrugsvorwurf, die Persönlichkeit Vorilhons verletzt. Die Zürcher Richter waren zum Schluss gekommen, wer jemandem aus weltanschaulichen oder religiösen Gründen Geld spende, sei nicht Opfer eines Betrugs. Auf Berufung Meiers hat das Bundesgericht dieses Urteil nun bestätigt. Meier hatte im wesentlichen argumentiert, den Betrugsvorwurf nicht im strafrechtlichen, sondern im Sinne des Volksmundes verwendet zu haben. Das spielt laut Bundesgericht indessen keine Rolle. Entscheidend sei einzig, wie die Äusserung von einem Durchschnittsleser verstanden werde. Und diesbezüglich habe das Obergericht richtig erkannt, dass der Betrugsvorwurf im Sinne eines Delikts habe aufgefasst werden können und müssen. Die Lausanner Richter verwehrten Meier im weiteren die Berufung auf ein rechtfertigendes öffentliches Interesse für seine Vorwürfe. Vorilhon und die Rael-Bewegung waren in letzter Zeit vor allem mit ihren Plänen zum Klonen von Menschen in die Schlagzeilen geraten.

Quelle: sda, 26.Juli 2002/RG


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