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20.06.2002


    
Alien-Storys - das gefährliche Spiel mit dem menschlichen Geist

25-Jähriger hörte Stimmen

Ein junger Mann glaubte, seine Vermieterin sei eine Hexe. Deshalb brach er in ihre Wohnung ein und schlug die Frau nieder. Das Gericht ordnete die Unterbringung in die Psychiatrie an. Weil das Johanniter-Krankenhaus einen psychisch kranken Mann aus der stationären Behandlung mit der Begründung entließ, es gehe von ihm keine Gefahr aus, konnte er in die Wohnung seiner Vermieterin in Sterkrade einbrechen und diese mit einem Kantholz niederschlagen. Darüber waren sich gestern alle Beteiligten beim Prozess vor der zweiten Großen Strafkammer am Duisburger Landgericht einig. In der Verhandlung ging es aber nicht um die Höhe der zu verhängenden Strafe, denn der junge Mann ist nach Ansicht des Staatsanwalts, der Nebenklage-Vertreterin und des Verteidigers schuldunfähig, sondern um die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Schon seit mehreren Jahren leidet der 25-Jährige unter Wahnvorstellungen.

Außerirdische hätten seine Gedanken gelesen

Der psychiatrische Sachverständige sprach von einer "paranoiden, halluzinatorischen Psychose". Das heißt der Beschuldigte fühle sich verfolgt und höre Stimmen. Außerdem fühle sich der Mann durch Außerirdische bedroht, die seine Gedanken lesen und seine Gefühle deuten würden. Deswegen sei er auch schon mehrfach in Krankenhäusern gewesen, allerdings nie ambulant therapiert worden. Der 25-Jährige beschrieb die Situation, dass er sich in seiner Wohnung durch die Vermieterin, deren Freund und eine weitere Nachbarin beobachtet fühlte, beziehungsweise beschimpft und beleidigt wurde. "Immer wenn ich die Wand angeschaut habe, hörte ich Stimmen", sagte er im Gerichtssaal. Für ihn war seine Vermieterin eine Hexe. Das meldete er vor dem Überfall auch dreimal der Polizei. Sein Vater, dem er seine Ängste erzählte, brachte ihn dann drei Tage vor der Tat ins Johanniter-Krankenhaus, aus dem er nach eineinhalb Tagen entlassen wurde. Der Sachverständige war sicher, dass "bei kontrollierter medikamentöser Behandlung von dem Beschuldigten keine Gefahr ausgeht". Voraussetzung sei eine Betreuung, die gleichzeitig die regelmäßige Einnahme der Medikamente sicherstellen könnte. Das Gericht ordnete für den 25-Jährigen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. (oz)

Quelle: Neue Rhein Zeitung, 19.06.2002


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