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30.10.2003 |
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Ex-Student: Ich bin Ufo-KommandantDer psychisch Kranke zündelte mehrfach. Mönchengladbach. Zum ersten Mal fiel der Gladbacher am 23. Juni vor zwei Jahren auf. An sechs Stellen steckte der Student sein Zimmer in Brand. Die Behörden ermittelten im Studentenwohnheim einen Schaden von 100 000 Mark. Am 9. Juli 2003 zündete der 33-Jährige auf dem Balkon seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zerknülltes Papier an das Feuer wurde gelöscht. Nun stand der Ex-Sozialpädagogik-Student wegen schwerer und fahrlässiger Brandstiftung als Beschuldigter vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts. Bereits zu Prozessbeginn stand fest, dass der 33-Jährige psychisch krank ist und für die Taten nicht verantwortlich gemacht werden könne. Der Gladbacher, der seit einem Jahr in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses behandelt wird, schilderte den Hintergrund des tragischen Falles. Zum ersten Male habe er 1999 während eines Kenia-Aufenthaltes Wahnvorstellungen gehabt. In Gladbach setzte er das Studium fort. Nach jahrelangem Cannabiskonsum sei er an einer Psychose erkrankt. "Ich fühlte mich von bösen Mächten verfolgt. Die wollte ich mit Feuer vertreiben", erklärte er die Wahnideen. Unter anderem habe er vor zwei Jahren ein Kopfkissen und eine Matratze angezündet. Danach habe er sich im Schmölderpark "herumgetrieben". "Als ich mich im Stadtpark auszog, griff mich die Polizei auf." Dann kam er in die Psychiatrie, verweigerte jedoch Medikamente. "Danach glaubte ich, ich sei Gott", so der 33-Jährige nach der inzwischen erfolgten medikamentösen Behandlung. Als er 2002 auf dem Balkon der Wohnung Zettel verbrannte, habe er geglaubt "Ich bin Ufokommandant". Als er von der Polizei am Gladbacher Flughafen aufgegriffen wurde, habe er gemeint, Ufos seien gelandet. Nach Ansicht eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der 33-Jährige an chronischer schizo-affektiver Psychose. Der Mann ist schuldunfähig und müsse ständig behandelt werden. Eine Wiederholungsgefahr bejahte der Gutachter. Der Mann kommt nun für sechs Monate in eine offene Krankenstation. Danach in eine betreute Wohngemeinschaft. Er muss sich zweimal monatlich einer nervenärztlichen Behandlung unterziehen. Quelle/RG: Westdeutsche Zeitung vom 30.10.03 |
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