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03.10.2006


    
Skuril und doch aus der Wirklichkeit: Staatsanwalt vs. Aliens

Warum Opfer von "UFO-Entführungen" keine Strafanzeige erstatten - Bericht, Hypothese und Angebot!

Skuril und doch aus der Wirklichkeit: Staatsanwalt vs. Aliens

Warum Opfer von "UFO-Entführungen" keine Strafanzeige erstatten - Bericht, Hypothese und Angebot!

Während der diesjährigen und neunten UFO-Forscher-Konferenz zu Cröffelbach (nahe Schwäbisch Hall) war ein herausragender und äußert ungewöhnlicher Programmpunkt das Referat des Dresdener UFO-Phänomen-Untersuchers sowie Rechtsanwalt für Arbeits- und Sozialrecht Jens Lorek (Jahrgang 1964) vom Centralen Erforschungs-Netz außergewöhnlicher Himmelsphänomene (CENAP): "Aliens vs. Staatsanwalt - Warum Entführte keinen Strafantrag stellen". Hier die Zusammenfassung des alle Teilnehmer verblüffenden Vortrags am 30.September 2006 von Lorek:

Teil I : Meldungen über Entführungen im Kontext von UFOs

1. Erstmals im Jahre 1961 (Fall Betty und Barney Hill) wurde davon berichtet, daß Menschen im Zusammenhang mit einem Unidentifizierten Flugobjekt (Ufo) entführt worden sind.

2. Die Betroffenen geben an, zunächst eine Erscheinung am Himmel wahrgenommen zu haben, die sie sich nicht erklären können (beim Fall der Eheleute Hill: ein helles Licht). Dann würden menschenähnliche Gestalten erscheinen und die Betroffenen verschleppen.

3. Berichtet wird von z.T. drastischen Mißhandlungen der Entführten: Schmerzhafte "medizinische" Untersuchungen, Einstechen von Sonden und Nadeln in den Bauch oder die Genitalorgane, Entnahme von Gewebeproben.

4. Nach ihrer Freilassung haben die Opfer meist keine direkte Erinnerung mehr an das Geschehen. Es scheint ein Stück Zeit zu fehlen. Die Opfer leiden an Angstzuständen und befürchten insbesondere, von neuem entführt zu werden. Es werden sogar Narben der bei der Entführung zugefügten Wunden vorgewiesen.

Teil II: Problemstellung

1. Jemand, der entführt worden ist und befürchtet, erneut Opfer einer (zudem grausam und entwürdigend ausgeführten) Entführung zu werden, wird normalerweise um polizeilichen Schutz nachsuchen. Dennoch ist (bis auf den Pascagoula-Zwischenfall in den USA, 1975) KEIN Fall bekannt, bei dem ein UFO-Entführungsopfer zur Polizei gegangen ist. Es gibt auch keinen Fall, wo sich eine Polizeidienststelle geweigert hätte, die Strafanzeige eines Entführungsopfers aufzunehmen. Die Entführten erstatten trotz der für die traumatischen Erlebnisse und trotz der Wiederholungsangst keine Anzeige. Stattdessen bilden sie Selbsthilfegruppen oder veröffentlichen ihre Erlebnisse mittels des Internets oder in Zeitschriften.

2. Keiner der Entführten hat je einen Antrag auf Sozialleistungen gestellt, die (zumindest in Deutschland) dem Opfer einer Entführung zustehen.

3. Die typische Erklärung lautet, man befürchte, von den Strafverfolgungsorganen nicht ernst genommen zu werden. Man würde die Opfer auslachen. Die Polizei würde sowieso nichts unternehmen. Die Behörden wären von "so etwas" wie Entführungen durch Außerirdische überfordert. Deswegen wende man sich gar nicht erst an den Staat.

Teil III: Rechtslage

1. Die Staatsanwaltschaft in Deutschland ist verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vorliegen, daß eine Straftat geschehen ist, so § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung.

2. Jemand, der durch eine in Deutschland verübte Gewalttat einen körperlichen, geistigen oder seelischen Schaden erlitten hat, kann Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) verlangen. Diese Leistungen erstrecken sich von medizinischer Behandlung bis zur Zahlung von lebenslanger Rente (wenn Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 25 Prozent vorliegt, § 1 Abs. 1 OEG, § 31 BVG [BVG ... Bundesversorgungsgesetz]). Voraussetzung ist ein Antrag des Geschädigten, § 6 Abs. 3 OEG, § 1 BVG).

3. "Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für eine Entführung sind eine Beschreibung des Geschehens durch den Betroffenen mit Angaben zu Ort und Zeit. Mutmaßungen über den Täter ("Außerirdische", Maskierte) sind überflüssig. Allerdings stellen Erinnerungen, die NUR durch Hypnose gewonnen wurden, in Deutschland kein Beweismittel dar. In solchen Fällen müßte vor Anzeigenerstattung nach anderen tatsächlichen Anhaltspunkten dafür gesucht werden, daß wirklich eine Entführung vorliegt.

Teil IV: Hypothese

Das Verhalten der Entführungsopfer, keine Strafanzeige zu stellen, könnte folgende Ursachen haben:

a) Es liegt keine Entführung im Rechtssinn vor, d.h. die Betroffenen sind (entgegen anderslautenden Empfindungen) nicht körperlich von dem Ort, an dem sie sich befanden, weggebracht worden.

b) Die Opfer wissen nichts vom Opferentschädigungsgesetz. (Diese Annahme kann aber nicht erklären, warum nicht wenigstens Strafanzeige erstattet wird. Daß man Strafanzeige erstatten kann, weiß jeder).

c) Es liegt eine Entführung vor, aber die Opfer vermögen ihre Angst, ausgelacht zu werden, nicht zu überwinden.

Da dieses Referat für großes Interesse innerhalb der kritischen (und kleinen) UFO-Phänomen-Nachforschungs-Gemeinde sorgte und eine lange Debatte danach ansetzte, kristallisierte sich ein spontanes und ersthaftes Angebot von RA Jens Lorek heraus, welches sogar weltweit ein absolutes Neuland darstellt, nachdem eine britische Versicherungsgesellschaft einst sogar eine "Alien-Entführungs-Versicherung" anbot.

Lorek selbst bietet daher ab sofort diesen anwaltlichen Beistand für "Betroffene" an, auch wenn er dabei sehr weit für einen Vertreter seines Berufs geht und damit gewisse Grenzen überwindet:

"Ich habe mich daher entschlossen, aus wissenschaftlichem Interesse und zum Zwecke der Prüfung von Hypothese c) die Vertretung von Menschen zu übernehmen, die ein Entführungserlebnis gehabt haben und eine juristische Aufarbeitung des Geschehens wünschen. Dabei werde ich den Bericht des Entführten ernst nehmen. Ich habe bereits einmal erlebt, daß etwas ´Unglaubliches´ wahr wurde. Wenn vor fünf Jahren (also im Herbst 2001) jemand behauptet hätte, ihm wäre in der Bundesrepublik Deutschland von der Polizei Folter angedroht worden, dann hätte ich das nicht geglaubt. Folter in Deutschland erschien mir noch unglaubwürdiger als eine Entführung durch kleine grüne Männchen. Im Jahre 2002 drohte ein gewisser Polizei-Vizepräsident in Frankfurt/Main einem Untersuchungsgefangenen Folter an. Damit war das absolut Unglaubwürdiges Realität geworden. Warum sollte ich mich da nicht auch mit etwas total ´von jenseits dieser Welt´ beschäftigen, wenn dabei schließlich auch der Erkenntnisgewinnung gezollt wird und vielleicht auch den mutmaßlich von Aliens in UFOs entführten Menschen geholfen werden kann? Viele von diesen klagen ja schließlich in TV-Talkshows, Büchern und in ´Selbsthilfegruppen´ des Internets darüber, nirgends erst genommen zu werden und in ihrem vermeintlichen Leidensdruck geholfen zu werden. Ich bin gerne bereit ihnen zu helfen, insofern zureichend tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Auch wenn ich als der "UFO-Anwalt´ in der Öffentlichkeit auftreten sollte, das Thema ist es mir Wert, um Menschen vielleicht weiterhelfen zu können - und um vielleicht auch eine Antwort zum ´Realitätsgehalt´ dieser ungewöhnlichen menschlichen Erfahrungen entweder im Sinne der Natur- oder Geisteswissenschaften zu erhalten."

Kontakt zu RA Jens Lorek über seine Kanzlei: Straußstr.2, 01324 Dresden, Telefon: 0351/2631730; Fax: 0351/2631731.

Info: Der in Halle geborene RA Jens Lorek absolvierte ein Ingenieursstudium 1990 mit Abschluss als Dipl.-Ing. oec. Neben der Berufstätigkeit ab 1993 Jurastudium. Seit 2000 Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Dresden. Spezialisiert auf Arbeits- und Sozialrecht, sowie juristischer Mittel politischer Auseinandersetzung. Siehe dazu auch:

http://www.ra-jens-lorek.de/index.h...

http://www.welt.de/data/2002/06/10/...

Externe Links

http://www.ra-jens-lorek.de/index.html
http://www.welt.de/data/2002/06/10/423860.html
Hypnose Frankfurt am Main

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